1. Das Betreibungsamt A.________ versteigerte am 1. September 2004 in den von der Versicherung Y.________ gegen X.________ angehobenen Betreibungen Nr. 1 und Nr. 2 den gepfändeten Lieferwagen, wobei sich ein Verwertungsüberschuss ergab. Am 5. Oktober 2004 pfändete das Betreibungsamt von diesem Verwertungsüberschuss den Betrag von Fr. 500.-- in der weiteren, von der gleichen Gläubigerin eingeleiteten Betreibung Nr. 3. Mit Eingabe vom 20. Oktober 2004 gelangte X.________ an das Obergericht des Kantons Zug, Justizkommission, als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, welche auf die Beschwerde mit Beschluss vom 2. Dezember 2004 nicht eintrat.