2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin B.________, dem Betreibungsamt Y.________ und der Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 25. März 2003 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: