_ nahm diesen Entscheid am 8. Januar 2003 in Empfang. Mit einer vom 17. Januar 2003 datierten und noch am gleichen Tag zur Post gebrachten Eingabe führt sie (rechtzeitig) Beschwerde an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts und erneuert den im kantonalen Verfahren gestellten Antrag. Die kantonale Aufsichtsbehörde hat sich zur Beschwerde nicht geäussert. Andere Vernehmlassungen sind nicht eingeholt worden.