_ erhob Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft und verlangte, dass bei der Ermittlung des Notbedarfs von B.________ der Grundbetrag für alleinstehende Personen (statt desjenigen für Ehepaare bzw. für zwei sonst eine dauernde Hausgemeinschaft bildende erwachsene Personen) einzusetzen sei. Am 16. Dezember 2002 wies die kantonale Aufsichtsbehörde die Beschwerde ab. Die Banque A.________ nahm diesen Entscheid am 8. Januar 2003 in Empfang.