1, 2 und 3 des Betreibungsamtes Kreis Hochdorf im Sinne von Art. 12 Abs. 2 SchKG erloschen seien. Auf Beschwerde an die obere Aufsichtsbehörde wurde der Amtsgerichtspräsident I von Hochdorf angewiesen, die in der Zwischenzeit vom Betreibungsamt erstellte Abrechnung zu prüfen. A.c Gegen die Abrechnung des Betreibungsamts vom 19. April 2005 erhob X.________ erneut Beschwerde. Mit Entscheid vom 6. April 2006 trat der Amtsgerichtspräsident I darauf insofern nicht ein, als der Beschwerdeführer die Erstellung der Betreibungsabrechnungen verlangte, da das Betreibungsamt am 19. April 2005 eine Abrechnung erstellt hatte. Im Übrigen wurde die Beschwerde abgewiesen.