A. A.a Die Betreibungsämter A.________, B.________ und C.________ wurden in den Betreibungen Nrn. 1, 2 und 3 des Betreibungsamtes Kreis Hochdorf gegen X.________ auf dem Rechtshilfeweg mit dem Vollzug der Pfändung beauftragt. Am 7. Oktober 2004 erfolgten die Mitteilungen der Verwertungsbegehren in den Betreibungen Nrn. 2 und 3. X.________ erhob am 19. April 2004 Beschwerde und beantragte, es sei zu prüfen, ob seine Zahlungen die Betreibungen Nrn. 1, 2 und 3 des Betreibungsamtes D.________ zum Erlöschen gebracht hätten. Mit Entscheid vom 2. August 2004 wies der Amtsgerichtspräsident I von Hochdorf die Beschwerde ab, soweit darauf eingetreten wurde.