A. Am 16. Mai 2001 versteigerte das Betreibungsamt Z.________ in der gegen A.________ hängigen Betreibung Nr. ... die beiden Liegenschaften Z.________-GBB-xx und -xxx und schlug diese nach dreimaligem Aufruf für Fr. 2'250'000.-- B.________ zu. Mit zwei Bankchecks leistete dieser am Steigerungstag eine Anzahlung von Fr. 50'000.-- pro Liegenschaft. Die beiden Checks wurden am 18. Mai 2001 eingelöst und das Geld auf einem Konto deponiert. Hingegen wartete das Betreibungsamt wegen der vom Schuldner eingereichten Beschwerden mit der Abrechnung der Steigerung sowie der Einforderung der Restzahlung zu.