Gegenstand Pfändung/Kompetenzgegenstand, SchKG-Beschwerde gegen den Entscheid des Obergerichts des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, vom 25. Juli 2006 (ABS 06 108). Die Kammer hat in Erwägung, dass das Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, die Beschwerde von X.______