2. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Beschwerdegegnerin Versicherung X.________, dem Betreibungsamt Zürich 4 und dem Obergericht (II. Zivilkammer) des Kantons Zürich als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 24. Juli 2002 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: