B. Am 27. März 2006 teilte das Betreibungsamt Höfe der Schuldnerin mit, dass in der Betreibung Nr. 67'004, Gruppen-Nr. 12'285, das Verwertungsbegehren eingegangen sei. Mit Eingabe vom 7. April 2006 erhob die X.AG________ Beschwerde bei der unteren Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs, welche auf die Beschwerde nicht eintrat. Die von der X.AG________ dagegen beim Kantonsgericht Schwyz als oberer Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs eingereichte Beschwerde hatte keinen Erfolg. Mit Beschluss vom 10. Juli 2006 wurde das Rechtsmittel abgewiesen, soweit darauf einzutreten war.