___ seien zulässig, da die Demission von Z.________ aus dem Verwaltungsrat noch nicht publiziert worden sei. A.b Am 12. April 2005 fand in der Betreibung Nr. 67'004, Gruppe Nr. 12'582, rechtshilfeweise auf dem Betreibungsamt Zürich 9 der Pfändungsvollzug in Gegenwart von Z.________ statt, wobei dieser weder über Geschäftsaktivitäten der schuldnerischen Gesellschaft noch über deren Vermögenswerte Angaben machen konnte (Pfändungsbericht vom 21. April 2005). Auf Beschwerde der X.AG__