_ aufgegeben worden und wies den Rechtsvorschlag als verspätet zurück. Mit Beschwerde vom 20. Juni 2005 erklärte X.________, der Zahlungsbefehl sei nicht ihm, sondern seinem Vater zugestellt worden. Ferner sei er Wochenaufenthalter in B.________ (Arbeitsort) und zudem geschäftlich in Belgien unterwegs gewesen. Wie auch seine Eltern bezeugen könnten, habe er persönlich erst am Sonntag, 29. Mai 2005 den Brief in Empfang nehmen können (mit dem Brief ist anscheinend der Zahlungsbefehl gemeint). Mit Entscheid vom 6. Juli 2005 wies das Obergericht des Kantons Bern, Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen, die Beschwerde ab. 1.2 Mit Eingabe vom 22. Juli 2005 hat X.___