Mit Eingabe vom 3. Juli 2004 (Poststempel 5. Juli 2004) hat Z.________ bei der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts vom 24. Juni 2004 eingereicht. Er beantragt sinngemäss, der Entscheid der oberen Aufsichtsbehörde sei aufzuheben. Das Obergericht hat anlässlich der Aktenübersendung auf Gegenbemerkungen verzichtet (Art. 80 OG). Vernehmlassungen wurden nicht eingeholt.