2. Dieses Urteil wird den Beschwerdeführern, der Beschwerdegegnerin, dem Betreibungs- und Konkursamt Berner Jura-Seeland und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 17. August 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Die Gerichtsschreiberin: