Gegenstand der Betreibung Nr. ...4 sind gemäss Verwertungsmitteilung "Pfandrechte, vorgangsfrei, im Sinne des Bundesgesetzes über Verpfändung und Zwangsliquidation von Eisenbahn- und Schifffahrtsunternehmungen". Z.________ führte gegen die obigen Verwertungsmitteilungen Beschwerde an den Einzelrichter in Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Nidwalden, als Aufsichtsbehörde. Mit Entscheid vom 23. Juni 2004 wies dieser die Beschwerde ab, soweit er darauf eintrat. Zudem auferlegte er der Beschwerdeführerin wegen trölerischer Beschwerdeführung eine Busse und die Gerichtskosten.