2. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, der Beschwerdegegnerin (B.________, vertreten durch das Jugendsekretariat des Bezirkes Z.________), dem Betreibungsamt Basel-Stadt und der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt des Kantons Basel-Stadt schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 2. August 2002 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: