Der Beschwerdeführer macht im Wesentlichen geltend, seine Ehefrau und sein Kind bräuchten Fr. 3'000.--, auch wenn er nicht wisse, wie hoch ihr Verdienst oder ihr Notbedarf sei. Es könne nicht sein, dass das Betreibungsamt nur gerichtlich festgelegte, nicht aber freiwillig geleistete Unterhaltsbeiträge zu berücksichtigen habe.