_ AG hat den Beschluss vom 10. Mai 2001 des Obergerichts des Kantons Zürich (II. Zivilkammer) als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs mit Beschwerdeschrift vom 28. Mai 2001 (rechtzeitig) an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Sie beantragt, der angefochtene Beschluss sowie die Pfändungsankündigung vom 8. Dezember 2000 des Betreibungsamtes Zürich 7 seien aufzuheben. Weiter ersucht sie um aufschiebende Wirkung. Das Obergericht hat auf Gegenbemerkungen verzichtet. Andere Vernehmlassungen sind nicht eingeholt worden.