1. Mit Eingabe vom 22. Mai 2006 gelangte X.________ an das Bezirksgerichtspräsidium Baden als unterer betreibungsrechtlicher Aufsichtsbehörde und verlangte im Wesentlichen, dass ihm Einsicht in die Sportel-Vereinbarung zwischen der Einwohnergemeinde Würenlos und dem Betreibungsamt Würenlos gewährt werde. Zur Begründung führte er aus, dass die Besoldung der Betreibungsbeamten im Sportelsystem zu hinterfragen sei, weil es die Bürger in den Ruin treibe, und er die Informationen zur Abklärung der Haftung einer gegen ihn zu Unrecht verfügten Lohnpfändung benötige.