1. 1.1 Auf die Beschwerde vom 18. Juli 2005 gegen die Verfügung des Präsidenten der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt vom 1. Juli 2005 wird nicht eingetreten. 1.2 Die Beschwerde vom 29. Juni 2005 gegen die Verfügung des Präsidenten der Aufsichtsbehörde über das Betreibungs- und Konkursamt Basel-Stadt vom 17. Mai 2005 wird gutgeheissen und die angefochtene Verfügung wird aufgehoben.