80 OG) verzichtet. Es sind keine Vernehmlassungen eingeholt worden. 2. Der Beschwerdeführer rügt unter anderem, es sei mit Art. 20a Abs. 1 SchKG nicht vereinbar, wenn der Präsident der Aufsichtsbehörde zur Beschwerde einen Kostenvorschuss verlangt habe. Er habe mit "Eingabe/Beschwerde ... zur Weiterleitung an die richtige Instanz" vom 29. Juni 2005 beantragt, die Verfügung (d.h. den Nichteintretensentscheid) vom 17. Mai 2005 aufzuheben.