__ mit Ausdehnung der Pfandhaft auf die Mietzinse bzw. gegen die Anmeldung zur Vormerkung einer Verfügungsbeschränkung im Grundbuch vom 26. April 2006 eingereicht hatte, in die Eingabe der X.________ AG in Liquidation vom 31. Juli 2006 (Poststempel), mit welcher im Wesentlichen die Aufhebung des obergerichtlichen Beschlusses vom 13. Juli 2006 verlangt und um aufschiebende Wirkung ersucht wird, in Erwägung, dass das Obergericht ausführt, das Bezirksgericht habe zu Recht darauf hingewiesen, dass die X.________ AG in Liquidation als Drittschuldnerin zur Beschwerde nicht legitimiert sei,