Gegenstand Vorladung/Requisitionsauftrag des Betreibungsamtes Höfe, SchKG-Beschwerde gegen den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich, II. Zivilkammer, als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen, vom 13. Juli 2006. Die Kammer hat nach Einsicht in den Beschluss des Obergerichts des Kantons Zürich (II. Zivilkammer) als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibungs- und Konkurssachen vom 13. Juli 2006, womit der Rekurs der X.________ AG in Liquidation abgewiesen wurde, den diese gegen den Beschluss des Bezirksgerichts Zürich (6. Abteilung) vom 2. Juni 2006 betreffend die Requisitionspfändung der Liegenschaft A.______