die Sache an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Sie beantragt, das Urteil des Obergerichts in dem Sinne abzuƤndern, dass auf den Beschwerde-Weiterzug eingetreten und die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags wieder hergestellt werde. Es wurden keine Vernehmlassungen eingeholt.