1. 1.1 In der Betreibung Nr. 1/BA Kreis Hochdorf von Y.________ gegen X.________ und Nr. 2/BA Hochdorf von Y.________ gegen die Erbengemeinschaft Z.________, bestehend aus W.________, V.________ und X.________, wurden X.________ am 22. Februar 2005 die Zahlungsbefehle zugestellt. Am 4. April 2005 erhob sie gegen beide Zahlungsbefehle schriftlich Rechtsvorschlag. Das Betreibungsamt Kreis Hochdorf wies mit Verfügung vom 5. April 2005 die erhobenen Rechtsvorschläge wegen Verspätung zurück. 1.2 Mit Eingabe vom 13. April 2005 an das Amtsgericht Hochdorf beantragte X.________ sinngemäss die Zulassung der Rechtsvorschläge in den genannten Betreibungen.