Gegenstand Wiederherstellung der Frist zur Erhebung von Rechtsvorschlägen, SchKG-Beschwerde gegen den Entscheid der Schuldbetreibungs- und Konkurskommission des Obergerichts des Kantons Luzern, als obere kantonale Aufsichtsbehörde, vom 27. Juni 2005. Die Kammer zieht in Erwägung: