2. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Obergericht des Kantons Zug, Justizkommission, als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, S.________, der U.________ AG sowie den Gläubigerausschüssen der V.________ AG und der W.________ schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 31. Oktober 2005 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: