_ herleite, geworden sei und damit indirekt auch die Interessen einer Konkursgläubigerin vertreten habe; Vorkommnisse rund um die Wahlbeschlüsse, namentlich gezielte Suche eines Gläubigervertreters, der sich für die Variante mit einer Konsortialbankenstimme aussprechen würde, sowie Anweisung an Frau R.________, dem betreffenden Vertreter die Vollmacht zu entziehen, nachdem sich dieser für die Variante mit zwölf Stimmen stark gemacht hatte) hat die Aufsichtsbehörde den Beschwerdeführer als befangen betrachtet, und aufgrund des engen Sachzusammenhanges hat sie in beiden Verfahren von seiner Einsetzung als Konkursverwalter abgesehen.