Die Gläubigerversammlung beschloss daraufhin, Doppelabstimmungen durchzuführen, einmal mit zwölf und einmal mit einer Bankenstimme. In der Folge wurde unter Berücksichtigung von zwölf Bankenstimmen die ausseramtliche Konkursverwaltung U.________ AG in ihrem Amt bestätigt, während X.________ als Ersatzkonkursverwalter nicht bestätigt, sondern an dessen Stelle S.________ gewählt wurde. Unter Berücksichtigung von nur einer Bankenstimme ergab sich Stimmengleichheit, wobei die ausseramtliche Konkursverwaltung U.________ AG mit ihrem Stichentscheid bestätigt wurde; ebenso wurde X.________ als Ersatzkonkursverwalter bestätigt.