In beiden Konkursverfahren wurde je ein Gläubigerausschuss bestellt. Nachdem die U.________ AG für die Prüfung und Durchsetzung von Ansprüchen im Zusammenhang mit der Bank Y.________ in den Ausstand getreten war, bestellte der Gläubigerausschuss am 23. April 2003 für diesen Aufgabenbereich X.________ als Ersatzkonkursverwalter, namentlich zur Prüfung und allfälligen Durchsetzung von paulianischen und von Verantwortlichkeitsansprüchen gegenüber der Bank Y.________ sowie zur Kollokation ihrer Forderungseingaben.