Die Bank Y.________ und die Bank Z.________ verpflichteten sich am 13. Juli 1999, den beiden zur V.________-Gruppe gehörenden, in A.________ domizilierten Gesellschaften V.________ AG und der W.________ Kreditfazilitäten in einer Gesamthöhe von maximal Fr. 277 Mio. zur Verfügung zu stellen. In der Folge schied die Bank Z.________ aus, während elf andere Banken dem Konsortium unter der Federführung der Bank Y.________ beitraten. Am 21. Mai 2001 wurde über die V.________ AG und die W.________ der Konkurs eröffnet. Die ersten Gläubigerversammlungen wählten die U.________ AG zur ausseramtlichen Konkursverwaltung. In beiden Konkursverfahren wurde je ein Gläubigerausschuss bestellt.