2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegnerin, dem Betreibungs- und Konkursamt A.________ und dem Obergericht des Kantons Bern als Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 2. September 2004 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: