1. Das Betreibungs- und Konkursamt A.________ stellte in der von der Z.________ eingeleiteten Betreibung Nr. ... am 18. Februar 2004 den Zahlungsbefehl aus. Der Zahlungsbefehl richtet sich gemäss Schuldnerbezeichnung gegen "Y.________, ZA: X.________" und wurde am 19. Februar 2004 (an V.________) ausgehändigt. Gegen diesen Zahlungsbefehl erhob X.________ rechtzeitig Beschwerde und verlangte, es sei die Nichtigkeit des Zahlungsbefehls festzustellen. Das Obergericht des Kantons Bern als kantonale Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen wies die Beschwerde mit Entscheid vom 11. Juni 2004 ab, soweit darauf eingetreten wurde.