A. In der Betreibung Nr. ..., die von der Y.________ in Frankreich eingeleitet worden war, stellte das Betreibungs- und Konkursamt Berner Oberland, Dienststelle Saanen, X.________ an dessen Adresse in Gstaad am 13. Dezember 2001 den Zahlungsbefehl zu. X.________ erhob Rechtsvorschlag. Mit Eingabe vom 18. April 2002 bei der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern ersuchte X.________ weiter um Nichtigerklärung des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. ...; überdies sei diese einzustellen. Zur Begründung machte er geltend, er sei Ausländer und habe nicht Wohnsitz in Gstaad.