Mit Eingabe vom 28. Juni 2004 hat Z.________ die Sache an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Er beantragt die Gutheissung seiner Beschwerde und all seiner Rekurse. Er ersucht sodann, dem Rechtsmittel aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Die obere Aufsichtsbehörde hat anlässlich der Aktenüberweisung auf Gegenbemerkungen (Art. 80 OG) verzichtet. Es sind keine Vernehmlassungen eingeholt worden.