__ sowie im Tessin ausgeführte Handlungen zu widerrufen. Zudem sei das Betreibungsamt anzuweisen, Einsicht in sämtliche Akten und die Möglichkeit zur Kopie zu gewähren. Die obere Aufsichtsbehörde hat anlässlich der Aktenüberweisung auf Gegenbemerkungen (Art. 80 OG) verzichtet. Es sind keine Vernehmlassungen eingeholt worden.