2. Dieses Urteil wird dem Beschwerdeführer, dem Beschwerdegegner (wohnhaft DO-Dominikanische Republik), dem Betreibungsamt Y.________, und der Aufsichtsbehörde in Betreibungs- und Konkurssachen für den Kanton Bern schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 4. Oktober 2002 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: