B. Der Kanton Waadt beantragt der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts, den Entscheid der kantonalen Aufsichtsbehörde dahin gehend abzuändern, dass das ganze Guthaben des Schuldners gegenüber der Auffangeinrichtung BVG von insgesamt Fr. 29'215.15 mit Arrest belegt werde. Die kantonale Aufsichtsbehörde hat keine Gegenbemerkungen angebracht und verweist auf ihre Entscheidmotive und die Akten. Vernehmlassungen sind nicht eingeholt worden. Die Kammer zieht in Erwägung: