A. Auf Begehren des Gläubigers (Kanton Waadt, Département de la santé et de l'aide sociale, Bureau de recouvrement et d'avances sur pensions alimentaires) erliess der Gerichtspräsident 4 des Gerichtskreises VIII Bern-Laupen am 5. Oktober 2001 zu Lasten des Schuldners A.________, einen Arrestbefehl, in dem als Arrestgegenstand der "Freizügigkeitsanspruch des Schuldners, welcher von der Versicherung "B.________" bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG, mit Sitz in Z.________, hinterlegt wurde". Darauf stellte das Betreibungsamt Y.________ am 5. Oktober 2001 die Arresturkunde Nr. ... aus und zeigte den Arrest mit Schreiben vom gleichen Tag der Auffangeinrichtung BVG an.