Group Inc. und von Y.________ mit Entscheiden vom 6. Juli 2005 unter Kostenfolgen ab, soweit darauf eingetreten wurde. Die X.________ Group Inc. und Y.________ haben die Entscheide der oberen Aufsichtsbehörde mit Beschwerdeschriften vom 25. Juli 2005 (rechtzeitig) an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen und beantragen im Wesentlichen sinngemäss, die angefochtenen Entscheide sowie das Schreiben des Konkursamtes seien aufzuheben. Die obere Aufsichtsbehörde hat anlässlich der Aktenüberweisung auf Gegenbemerkungen (Art. 80 OG) verzichtet. Es sind keine Vernehmlassungen eingeholt worden.