1. Am 30. Mai 2005 teilte das Konkursamt Brig im Konkurs über Y.________ der X.________ Group Inc. mit, dass die Liegenschaften des Gemeinschuldners am 28. Oktober 2004 versteigert, die letzten Beschwerden gegen die Grundstücksteigerung mit Urteil (7B.48/2005) des Bundesgerichts vom 26. April 2005 erledigt und der Eigentumsübergang am 18. Mai 2005 dem Grundbuchamt Brig angemeldet worden seien. Das Konkursamt hielt fest, dass die X.________ Group Inc. Eigentümerin von auf der Liegenschaft Restaurant B.________ befindlichem Inventar sei, und forderte diese auf, das Inventar zu räumen. Weiter hielt das Konkursamt fest, dass der Gemeinschuldner Y.______