Sobald das Retentionsrecht der Beschwerdegegnerin rechtskräftig geworden ist, können die Parteien ihre Zivilansprüche geltend machen. Sollte dies nicht innert angemessener Frist geschehen, wird das Konkursamt die Herausgabe des VW Passat nicht länger verweigern können. 3. Das Beschwerdeverfahren ist grundsätzlich kostenlos (Art. 20a Abs. 1 SchKG), und es darf keine Parteientschädigung zugesprochen werden (Art. 62 Abs. 2 GebV SchKG, SR 281.35). Der Antrag der Beschwerdeführerin, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten des Konkursamtes zu entscheiden, muss abgewiesen werden. Demnach erkennt die Kammer: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen.