Gestützt auf eine Vereinbarung der Beschwerdeparteien hat das Konkursamt den VW Passat inzwischen an die Beschwerdeführerin herausgegeben. In einer Zusatzeingabe erläutert die Beschwerdeführerin diese Herausgabe dahin gehend, der VW Passat sei durch einen Auslösungsbetrag ersetzt worden, weshalb das Beschwerdeverfahren fortgeführt und über die Beschwerdeanträge entschieden werden müsse. Die Kammer zieht in Erwägung: