Der Konkurs wurde am 17. Oktober 2002 mangels Aktiven eingestellt. Innert angesetzter Frist stellte die Vermieterin das Begehren um Spezialliquidation der Retentionsgegenstände. Mit Schreiben vom 9. Dezember 2002 anerkannte die Konkursverwaltung das Eigentum der X.________ Leasing AG am VW Passat, wies auf das Retentionsrecht der Vermieterin hin und teilte mit, ohne gerichtliches Urteil oder rechtsgültige Vereinbarung zwischen den Ansprechern bleibe der VW Passat vorderhand unter Konkursbeschlag. Im Spezialliquidationsverfahren wurde der Kollokationsplan samt Inventar aufgelegt und darin der VW Passat aufgenommen mit entsprechendem Vermerk betreffend Eigentumsansprache und Retentionsrecht.