2. Dieses Urteil wird der Beschwerdeführerin, dem Beschwerdegegner (Y.________, vertreten durch Regula Uebelhart, Postfach 442, 4015 Basel), dem Betreibungsamt Binningen und der Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs des Kantons Basel-Landschaft (Dreierkammer des Kantonsgerichts) schriftlich mitgeteilt. Lausanne, 25. September 2002 Im Namen der Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Schweizerischen Bundesgerichts Die Präsidentin: Der Gerichtsschreiber: