2. Die Beschwerdeführer werfen der Aufsichtsbehörde vor, die von der Konkursverwaltung begangene Rechtsverweigerung zu schützen und dadurch ihre Rechte im Konkursverfahren E.________ zu verletzen. Konkret gehe es um die Erfüllung des Vergleichsvertrages vom 2. November 2004, der dem Freihandverkauf vorangegangen sei. Da die Ausweisung des Mieters M.________ aus dem von ihnen erworbenen Miteigentumsanteil (Restaurant) nicht möglich sei, stehe ihnen eine Entschädigung aus der Konkursmasse zu, welche den Pfanderlös zu Gunsten der Bank B.________ schmälern würde. Es gehe gar nicht um die teilweise Rückerstattung des bereits bezahlten Kaufpreises.