B. X.________ und Y.________ sind mit Beschwerde vom 15. Januar 2007 an das Bundesgericht gelangt. Sie verlangen die Aufhebung des Entscheides der kantonalen Aufsichtsbehörde vom 29. Dezember 2006 und erneuern die im kantonalen Verfahren gestellten Anträge. Es sind keine Antworten eingeholt worden. Das Bundesgericht zieht in Erwägung: