yyyy in Ziffer 17 festgehalten worden, dass die bestehenden Miet- oder Pachtverhältnisse (Y.________, S.________) von Gesetzes wegen auf den Ersteigerer übergingen. In Ziffer 19 sei weiter ausgeführt worden, dass es sich beim betreffenden Grundstück um ein dem BGBB unterliegendes Grundstück handle, und der Zuschlag an den Höchstbietenden nur erfolgen könne, wenn sich allfällige an der Steigerung teilnehmende Berechtigte eines gesetzlichen Vorkaufsrechts nicht sofort zur Übernahme der Liegenschaft zum Höchstangebot bereit erklärten. Die publizierten Steigerungsbedingungen vom 17. Oktober 2005 seien in Rechtskraft erwachsen. Entsprechend diesen Ausführungen sei Y.______