B. Mit Eingabe von 13. Januar 2006 hat X.________ die Sache an die Schuldbetreibungs- und Konkurskammer des Bundesgerichts weitergezogen. Er beantragt sinngemäss die Aufhebung des Entscheids der Aufsichtsbehörde. Das Konkursamt St. Gallen hat auf eine Stellungnahme unter Hinweis auf seine Ausführungen zur Beschwerde vom 19. Dezember 2005 an das Kantonsgericht verzichtet. Y.________ beantragt Abweisung der Beschwerde. X.________ hat dem Bundesgericht am 15. März 2006 unaufgefordert eine Entgegnung auf die Vernehmlassung von Y.________ eingereicht. Die Kammer zieht in Erwägung: