Gegenstand Neuschätzung, SchKG-Beschwerde gegen den Beschluss des Kantonsgerichts des Kantons Schwyz, 2. Rekurskammer, als oberer kantonaler Aufsichtsbehörde in Schuldbetreibung und Konkurs vom 10. Januar 2003 (KG 528/02 RK 2). Die Kammer zieht in Erwägung: